DIE biotonus GENOSSENSCHAFT
- AG -
WIR werden BESSER
Von der AKTIEN Gesellschaft zur AKTIV Gemeinschaft
2024 haben wir einen Schritt in die Zukunft von biotonus gewagt. Wir haben die Welt der Aktiengesellschaft verlassen und sind eingetreten in die Welt der PRO AKTIVEN GEMEINSCHAFT zum Gestalten von Vermögen, Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung.
Der biotonus Verein entwickelt mit seinen Mitgliedern ein modernes und tragfähiges Konzept, Menschen zu verbinden, die sich gemeinsam unterstützen, um einen wirtschaftlichen Kreislauf aufbauen zu können und dabei ihr Vermögen zu erweitern.
Der Verein bringt dabei die Menschen zusammen, welche ihr Wissen, Können und Energie in dieses Projekt bündeln und effektiv zur Umsetzung einbringen möchten.
Unser PROjekt "Genossenschaft" ist am 15. März 2025 gestartet und auch DU kannst dieses Projekt in jeder Form unterstützen. Werde Mitglied im Verein oder sogar Fördermitglied um diese Idee zum Leben zu erwecken, zu fördern und ggf. selbst als InfluenXer mit an Bord zu kommen.
Die biotonus Genossenschaft
Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen legten vor über 160 Jahren unabhängig voneinander mit der Gründung der ersten Genossenschaften den entscheidenden Grundstein für die Rechtsform Genossenschaft.
Das Modell der Organisation von gemeinsamen Interessen bewährt sich bis heute getreu der genossenschaftlichen Idee: „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele gemeinsam“. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen, bei denen der Profit im Vordergrund steht, stehen bei Genossenschaften vor allem die Mitglieder im Fokus. Die Förderung ihrer wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ist die Kernaufgabe einer Genossenschaft.
Genossenschaften stehen für Gemeinschaft, demokratische Kultur, Sicherheit und Stabilität. Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet überzeugende und vielfältige Modelle, die Zukunft in Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig und demokratisch zu gestalten.
biotonus ist von genossenschaftlichen Grundsätzen geprägt:
- Deckung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder Förderung deren wirtschaftlicher oder sozialer Tätigkeiten;
- Prinzip der demokratischen Struktur („ein Mitglied eine Stimme″);
- gegenseitiger Nutzen der Mitglieder in der Form, dass jedes Mitglied einen seiner Beteiligung entsprechenden Nutzen aus der Tätigkeit der biotonus Genossenschaft zieht.
Welche Vorteile bietet die Rechtsform Genossenschaft
Zweck und Ziel
Zweck und Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Genossenschaftsmitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Mitgliederorientierung
Abweichend von Kapitalgesellschaften werden bei der Rechtsform eingetragene Genossenschaft (eG) Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich aus dem Kreis der Mitglieder besetzt. Damit wird die Förderung der Mitglieder dauerhaft in den Mittelpunkt der Geschäftspolitik gestellt.
Identitätsprinzip
Merkmalsprägend für die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) ist, dass die Genossenschaftsmitglieder zugleich Eigentümer*innen und Kund*innen sind. Dieses sogenannte Identitätsprinzip unterscheidet die Genossenschaft von anderen Kooperationsformen.
Selbstverantwortung
Die Mitglieder selbst sind verantwortlich für die Existenz und den Erhalt der Genossenschaft. Die Mitglieder bringen bei der Gründung der Genossenschaft gemeinsam das erforderliche Kapital selbst auf und dieses haftet gegenüber den Gläubigern.
Demokratische Rechtsform
Jedes Genossenschaftsmitglied hat grundsätzlich – unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung – eine Stimme. Damit ist die Dominanz einzelner Mitglieder in der Generalversammlung ausgeschlossen und eine Fremdübernahme nicht möglich. Die Genossenschaft ist somit, im Unterschied zu anderen Rechtsformen, eine basisdemokratische Unternehmensform.
Mitglied im genossenschaftlichen Prüfungsverband
Mit der Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, die laut Genossenschaftsgesetz vorgeschrieben ist, sind Vorteile für die Mitgliedsgenossenschaft verbunden: Die regelmäßige Prüfung schützt die Geschäftspartner*innen und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Darüber hinaus profitiert das Mitglied durch die Expertise des Verbandes in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
Haftung
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person. Das bedeutet, dass sie nur mit ihrem Vermögen haftet. Die Mitglieder haften daher mit ihren Einzahlungen auf die Geschäftsanteile, die Teil des „haftenden Eigenkapitals“ der Genossenschaft sind.