Endlich Schulden FREI SEIN
Schuldenfrei ohne Privatinsolvenz in 3 Monaten?!
EU-Staatsbürger dürfen nach dem EU-Recht auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat Insolvenz anmelden. Des Weiteren sieht die EU-Insolvenzverordnung eine gegenseitige Anerkennung von Insolvenzverfahren in den EU-Mitgliedsstaaten an.
Die Europäische Insolvenzverordnung (EulnsVO) wurde im Juni 2017 verabschiedet. Sie regelt die gegenseitige Anerkennung der EU-Länder von Verbraucher- und Unternehmerinsolvenzverfahren. Das bedeutet, dass Sie Ihre Schulden, die Sie beispielsweise in Deutschland gemacht haben, in einem anderen EU-Land, zum Beispiel Lettland, abbauen können. Ist die Restschuldbefreiung in diesem Land dann erreicht, muss sie laut EU-Insolvenzrecht z. Bsp. auch in Deutschland anerkannt werden.
Schulden sind meist nichts Angenehmes. Wer Schulden anhäuft, landet aufgrund von Mahngebühren und Zinsen schnell in der sogenannten Schuldenfalle. Die Schuldenlast ist irgendwann so groß, dass nur noch die Privatinsolvenz helfen kann. Menschen, die sich in einem Privatinsolvenzverfahren befinden, sind in ihrer finanziellen Freiheit stark eingeschränkt.
In Deutschland stehen beispielsweise die Gläubiger beim Begleichen der Schulden im Vordergrund. Hat der Verschuldete keinen Job, muss er sich um einen bemühen. Vom Gehalt wird alles für die Gläubiger gepfändet, was über der Pfändungsfreigrenze liegt. In den Nachbarländern liegt der Fokus von einer Restschuldbefreiung eher darauf, dem Schuldner so schnell wie möglich wieder ein normales Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Daher ist die Zeit bis zur Restschuldbefreiung oft kürzer als sie zum Beispiel in Deutschland ist.
Eine EU-Restschuldbefreiung kann somit einige entscheidende Vorteile mit sich bringen. Vor allem in Deutschland ist der Weg zur Restschuldenbefreiung lang. In einigen Mitgliedsstaaten erfolgt diese, bereits nach wenigen Monaten.
Die wenig bekannte Alternative;
Schnelle Entschuldung dank Insolvenzplan ist möglich!
Unternehmen können im Rahmen der Insolvenz ein sogenanntes Insolvenzplanverfahren durchlaufen. Im Insolvenzplan wird festgehalten, wie das Unternehmen saniert wird. Was viele Schuldner nicht wissen: Auch Privatpersonen können im Rahmen der Restschuldbefreiung auf einen Insolvenzplan setzen. Dieser ermöglicht es ihnen, innerhalb kürzester Zeit die Entschuldung zu erreichen, ohne die lange Wohlverhaltensphase einer Insolvenz durchlaufen zu müssen.
Unter gewissen Voraussetzungen ist auch möglich, eine Insolvenz im EU-Ausland durchführen zu lassen. In einigen Ländern, sind Personen schneller schuldenfrei als bei einem regulären Verfahren in ihrem Land.
Da eine EU-Restschuldbefreiung mit einigen Herausforderungen vor allem in der Bürokratie der einzelnen Länder verbunden ist, empfiehlt es sich, eine professionelle Schuldnerberatung hinzuzuziehen, die sich auf EU-Recht spezialisiert hat. Unser Partner-Verein zur Schuldnerberatung hilft dabei mit langjähriger Erfahrung. Die Berater schauen sich zunächst die finanzielle Situation des Schuldners genau an und erarbeiten anschließend mit ihm einen Schuldenregulierungsplan. Gemeinsam mit dem Schuldner findet die Schuldnerberatung einen Ausweg aus den Schulden – vorausgesetzt, er arbeitet aktiv mit den Beratern zusammen. Außerdem unterstützt die Beratungsstelle Schuldner auch im Falle einer Insolvenz, beispielsweise beim Insolvenzantrag.
Nimm gerne KONTAKT mit uns auf
und wir helfen Dir zurück
in ein sorgenfreies und unbelastetes Leben!